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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines 
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Vertragspartner und Hermann Muigg gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen der(s) Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von Hermann Muigg schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Vertragspartners gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Hermann Muigg als angenommen.

3. Urheberrechtliche Bestimmungen
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§1,2 Abs 2, 73ff UrhG stehen Hermann Muigg zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall die einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Motiv(e), Verwendung, Größe, Auflage, Nutzungsdauer, Nutzungsart). Der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang ist maßgebend.


Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung zur Namensnennung ©Hermann Muigg verpflichtet, bzw. hat er den Copyrightvermerk im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Bild anzubringen. Jede Veränderung des Bildes bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Hermann Muigg.

4. Eigentumsrecht
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive, Bilddaten etc.) steht Hermann Muigg zu.
Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen die vereinbarte Honorierung und für die vereinbarte Nutzung die erforderlichen Bilder bzw. Daten, wobei jegliche Änderung, auch von Teilbereichen untersagt ist.
Diese werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch bzw. mit Ablauf der vereinbarten Frist auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt.

5. Verlust und Beschädigung
Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von Filmmaterial nach Übergabe an den Vertragspartner, ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadenersatz an Hermann Muigg zu leisten. Die Höhe des Ersatzes wird nach den aktuellen Richtlinien der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) berechnet.Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet Hermann Muigg nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. Leistung und Gewährleistung
Der Naturfotograf Hermann Muigg wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Naturfotograf Hermann Muigg hinsichtlich der Art der Durchführung frei. Dies gilt insbesondere in der Bildauffassung und die Wahl der angewendeten optisch-technischen Mittel. 
Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keine Mängel dar. Für Mängel die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB). 
Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht im Bereich von Naturfotografen Hermann Muigg liegen (etwa Wetterlage bei Außenaufnahmen).
Etwaige Beanstandungen müssen umgehend nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Naturfotografen Hermann Muigg zu. Ist eine Verbesserung unmöglich bzw. wird sie von Naturfotografen Hermann Muigg abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen stellen keinen erheblichen Mangel dar. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und / oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.


7. Werkshonorar
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht Hermann Muigg ein Honorar nach seiner aktuellen Preisliste zu. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. Alles Material und sonstige Kosten (etwa Reisekosten), auch wenn deren Beschaffung durch den Naturfotografen Hermann Muigg erfolgt ist, sind gesondert abzugelten. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen ect.) sind im Bildhonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht dem Naturfotografen Hermann Muigg mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und sämtliche Nebenkosten zu bezahlen. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Barauslagen.


8. Bildhonorar
Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, steht dem Naturfotografen Hermann Muigg im Fall einer  Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar zu. Die Höhe des Honorars wird nach den aktuellen Richtlinien der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing) berechnet und versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

9. Zahlung
Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Rechnungssumme unverzüglich nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Das Honorar ist spesen- und abzugsfrei auf das Konto des Naturfotografen Hermann Muigg zur Einzahlung zu bringen. 

Verweigert der Vertragspartner die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Naturfotograf Hermann Muigg berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten – unbeschadet übersteigerter Schadensersatzansprüche- Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5 % (bzw. 4 % bei Privatpersonen) über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt allfälliger Nebenkosten.

 

10. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Naturfotograf Hermann Muigg die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke speichert und verarbeitet.

 

11. Übertragung des Vertrages
Der Naturfotograf Hermann Muigg ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Vertragspartners bedarf.


12. Haftung
Der Naturfotograf Hermann Muigg übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Vertragspartner hält den Naturfotografen Hermann Muigg diesbezüglich Schad- und klaglos. Der Naturfotograf Hermann Muigg garantiert die Zustimmung von berechtigten Dritten (z.B. Modelle) nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke. 
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen und Verwertungsrechten bei Foto-Video Sequenzen mit musikalischer Untermalung, Sammlungen, etc. obliegt dem Vertragspartner. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Der Naturfotograf Hermann Muigg übernimmt keine Haftung für die Sicherung der Daten. Wurden die Daten dem Vertragspartner per Server oder DVD übermittelt, ist der Vertragspartner für die Datensicherung selbst verantwortlich.


13. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lienz. Es gilt österreichisches Recht, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrages) berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.

 

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